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Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz – 1. EKrV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2021, 1183)


Nr. Leistung
 1 Grundlagenermittlung und Vorplanung
 2 Entwurfsplanung
 3 Ingenieurleistungen für die Kostenteilung und für die Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
 4 Genehmigungsplanung
 5 Vorbereitung der Vergabe
 6 Mitwirkung bei der Vergabe
 7 Freigabe der Ausführungsunterlagen, Prüfung der Bauvorlagen
 8 Leit- und Sicherungstechnik, Planteil 1
 9 Schaltantragstellung und Abnahme der Erdung von Oberleitungen
10 Festlegung des geodätischen Referenzsystems
11 Erstellung des Verkehrskonzepts für die Bauzeit
12 Erstellung des Markierungs- und Beschilderungsplans
13 Beantragung, Umsetzung und Überwachung der Betriebs- und Bauanweisung
14 Kontrollprüfungen des Aufraggebers
15 Kontrollvermessung des Auftraggebers
16 Bauüberwachung, Bauleitung, Objektbetreuung, Baustellendokumentation des Auftraggebers
17 Abnahmen von Bauteilen und Leistungen
18 Stellung von Fahrzeugen für Probebelastungen
19 Erstellung der Planunterlagen für EG-Zertifizierung
20 Sicherheitsaudit, Sicherheitsmanagement
21 Beantragung und Erteilung von unternehmensinternen Genehmigungen
22 Beantragung und Erteilung von Zulassungen im Einzelfall
23 Versicherungsprämien
24 Geschäftsumlagen, z. B. Leitung, Personalverwaltung, Bilanzierung, Finanzierung, Controlling, Kassenwesen, Sozialwesen, Aus- und Weiterbildung
25 Öffentlichkeitsarbeit
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.5.2021 I 1181
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25